Rosenberger OSI kennzeichnet Kabelsortiment nach Brandschutzklassen

  

Verkabelungsspezialist erfüllt die neue Kennzeichnungspflicht im Rahmen der neuen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen

Augsburg, 21. Juni 2017 – Rosenberger Optical Solutions & Infrastructure (Rosenberger OSI), Hersteller von innovativen Verkabelungsinfrastrukturen auf Basis von Glasfasertechnologie, gibt bekannt, dass das Unternehmen die neuen Anforderungen der europäischen Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation CPR), die ab 1. Juli 2017 in Kraft treten, erfüllt. Denn ab diesem Zeitpunkt erhalten auch kennzeichnungspflichtige Produkte, wie Kabelmeterware, nicht jedoch vorkonfektionierte Verkabelungssysteme, die zutreffende Kennzeichnung. Ziel der CPR ist es, Menschen in Gebäuden im Notfall besser vor den Auswirkungen eines Feuers zu schützen. „Ungeachtet der neuen Regelung erfüllen wir diese Anforderungen bereits seit vielen Jahren und haben unser Verkabelungssortiment frühzeitig auf europäische und internationale Sicherheits-, Brandschutz- und Gesundheitsstandards abgestimmt und ausgebaut“, erklärt Thomas Schmidt, Geschäftsführer von Rosenberger OSI.

Die Europäische Union hat mit dem Ziel, die Sicherheit von Gebäuden zu verbessern, ein System zur Klassifikation von Bauprodukten entsprechend ihrem Brandverhalten entwickelt. Im Rahmen der Bauproduktenverordnung gilt dies für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Denn für Kabel gab es bislang im europäischen und nationalen Rahmen unterschiedliche Vorschriften, die zu unterschiedlichen Sicherheitsstufen führen. Die CPR führt nun neue Kriterien für die Klassifizierung ein sowie gemeinsame Euroklassen, die für den gesamten europäischen Raum gelten. Dadurch wird ein System der Klassifizierung, Bewertung und Zertifizierung geschaffen, das im Bereich der Bauprodukte für alle Mitgliedsländer gleich ist.

  

Die CPR sieht vor, dass fest in einem Gebäude installierte Kabel ab dem 1. Juli 2017 hinsichtlich ihres Brandverhaltens geprüft und gekennzeichnet sein müssen. Sowohl Daten- und Kommunikationskabel, als auch Kupfer- und Glasfaserkabel, sind nun von der Regelung betroffen. Die CPR legt die Eigenschaften fest, die Baustoffe im Brandfall haben müssen und regelt diese. Für Kabel gelten die Spezifikationen für die Sicherheit im Brandfall (Brandschutz und Brandverhalten) und für Gefahrstoffe (Emission und Inhalt).

Die Verantwortung, welche CPR-Klasse LWL- und CU-Datenkabel in welcher Installationsumgebung haben sollen, liegt beim Gebäudeeigentümer und Fachplaner gemäß deren Risikomanagement. Da die Anforderungen europaweit abweichen können, müssen die Anwender speziell die lokalen Vorschriften einhalten und prüfen. „Als Konfektionär verwendet Rosenberger OSI bereits die vorgeschriebenen CPR-zugelassenen Kabel und weist auch die Rückverfolgbarkeit der Kabelchargen nach. Zudem kennzeichnen wir nicht nur unsere Verkaufsware, sondern die CPR-Klasse steht auch auf jedem Meter der Kabelbeschriftung“, erklärt der Geschäftsführer.

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