Sicher & gesetzeskonform gemäß KRITIS-Verordnung
Mit zunehmender Digitalisierung werden IT-Infrastrukturen intelligenter und leistungsfähiger, aber auch anfälliger für Störungen und Ausfälle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat deshalb gesetzliche Vorgaben erlassen, um die für die Allgemeinheit essentiellen Infrastrukturen bestmöglich vor Angriffen oder Einflussnahme zu schützen. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden mit der KRITIS-Verordnung dazu verpflichtet, Ihre IT dem Stand der Technik entsprechend branchenspezifisch und angemessen abzusichern. Unternehmen sind selbst dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, ob sie unter die KRITIS-Regeln fallen und entsprechende Schritte einleiten müssen. Die Vorlauf- und Übergangsfristen sind inzwischen abgelaufen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Wie zukunftssicher ist Ihr Rechenzentrum oder Serverraum?
Ist Ihr Unternehmen von der KRITIS-Verordnung betroffen, dann empfiehlt es sich eine Bestandsaufnahme und eine Analyse Ihrer IT-Infrastruktur durchzuführen, um mögliche Abweichungen zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand detailliert zu erfassen und zu bewerten. Jetzt Kontakt aufnehmen
Wer ist Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS)? Folgende Sektoren sind betroffen:

- Hersteller von Rüstung und Produkten für Verschlusssachen (VS-IT)
- Unternehmen von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sowie deren Zulieferer mit Alleinstellungsmerkmalen
- Betreiber von „Betriebsbereichen der oberen Klasse“ (gemäß Störfall-Verordnung)